Schule_1713

Ardey Schule. Die Gründung von Schulen erfolgte auf dem Lande durch die Kirche. Ihr Zweck war es, den Kindern neben religiöser Unterweisung elementare Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Singen zu vermitteln – Fertigkeiten, deren Funktion in erster Linie darin bestand den Gottesdienst zu fördern. Ihrem Selbstverständnis nach war es zunächst die evangelische Kirche, die die Prediger und Gemeinden zur Einrichtung von Schulen verpflichtete. Bereits auf der ersten evangelischen – lutherischen Synode der Grafschaft Mark 1612 in Unna hatten die teilnehmenden Geistlichen und Schullehrer Rechenschaft darüber zu geben, ob in ihrer Gemeinde „ auch Schuel gehalten werde und der Catechismus Lutheri fleissigh darein getrieben“. Später – in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts – begannen auch die katholischen Gemeinden mit der Unterweisung der Kinder.

Lehrerausbildung

Die Lehrer der damaligen Zeit waren meist ausgediente Unteroffiziere die sich beim Kommissdrill einige Kenntnisse angeeignet hatten, oder sie waren Autodidakten, die sich selbst ohne Lehrer gebildet hatten und deren Kenntnisse und Lehrgeschick demnach in keiner Weise erprobt waren. Die Schüler sollten schreiben und lesen lernen, doch blieb diese Forderung bei den meisten ein frommer Wunsch.

Auch das Rechnen reichte nicht über die vier Grundrechenarten und ganze Zahlen hinaus. Die Geographie beschränkte sich auf den Heimatkreis und die Geschichte drehte sich ums Kaiserhaus. Letztendlich waren die Schüler froh wenn sie nicht mehr hin mussten, und die Lehrer froh wenn sie wieder so eine Abteilung los wurden und sie waren auch selbst an der Grenze ihres Wissens angelangt.

(Bimberg,1911).

Trotz verschiedener staatlicher und kirchlicher Reformen befand sich das Elementarschulwesen in Preußen z.T. Noch um das Jahr 1800 in einem beklagens-werten Zustand, denn die angestrebten Reformen waren aus den unterschied-lichsten Gründen Reformversuche geblieben. Insbesondere hatte man auch vielerorts noch nicht daran gedacht, Lehrer systematisch auf ihren Beruf vorzu- bereiten; es genügte, wenn der Lehrersohn bei seinem Vater das „Schulhandwerk“

erlernte.

Einen wirklichen Erfolg für Lehrerbildung und Elementarschule brachte erst 1763 das „Generallandschulreglement“ Friedrich des Großen. Hierin wurde in aller Deutlichkeit der Gedanke vertreten, eine Verbesserung der Schulen und damit der Volksbildung allgemein sei nur über eine qualifizierte Lehrerausbildung erreichbar.

Das 1784 gegründete Lehrerseminar in Wesel und das daraus hervorgehende und im Oktober 1806 gegründeteLehrerseminar in Soest schufen endlich Abhilfe. Hier konnten die Elementarschullehrer intensiv auf ihren Beruf vorbereitet werden.

Der Endzweck dieser neuen mit dem Konubernium zu Wesel

verbundenen Stiftung ist, hoffnungsvolle und unbescholtene Jünglinge,

welche Neigung und Anlage zum Schulstand haben, teils

theoretisch durch Unterricht, teils praktisch durch eigene unter dem

Auge ihres Lehrers und Aufsehers angestellte Übungen zu guten

Lehrern für die gemeinen Schulen bei den reformierten Gemeinden

des Herzogtums Kleve und der Grafschaft Mark zu bilden.

(SA-WES, Caps. 20, Nr. 1).

Für die Aufenthaltsdauer im Seminar waren zwei Jahre vorgesehen. Aber es kam häufig vor, dass sich Seminaristen bereits nach einem halben Jahr zur Prüfung meldeten, da ihnen der Termin der Abgangsprüfung nicht vorgeschrieben war; wer sich befähigt fühlte, meldete sich zur Prüfung.

Zur Zeit Friedrichs des Großen wurde in Dellwig eine Kirchspielschule gebaut, die dann auch im Laufe der Zeit nicht mehr ausreichte. Es wurden nun in Billmerich und Langschede, wozu auch Ardey zugeteilt war, neue Schulen gegründet. Billmerich baute sich ein neues Schulgebäude, nachdem eine Billmericher Schule im Jahre 1711 erstmals erwähnt wurde. Knapp zwei Jahre nach der ersten Erwähnung einer Schule in Billmerich ist auch eine solche in Ardey bezeugt: Am 26. November 1713 wurde laut Kirchenbuch „ Hüttenbroichs, Schulmeister zu Ardei „ , Sohn Johann getauft. Weitere Nachrichten über die damalige Ardeyer Schule sind nicht überliefert. Auffällig ist, daß Hüttenbrauck, als er 1760 starb, im Kirchenbuch nicht mehr als Schulmeister bezeichnet wird; es heißt dort schlicht, „ Hüttebrock“ sei begraben worden. Dass er das Lehramt offenbar nicht – wie damals üblich – bis an sein Lebensende ausübte, hängt wahrscheinlich mit der Gründung der Schule im benachbarten Langschede zusammen. Da diese den Status einer Kirchspielschule erhielt, Hüttenbraucks Winkelschule dagegen nicht anerkannt, von den Verantwortlichen im Presbyterium vielmehr ignoriert wurde, durfte der Langscheder Lehrer seinen Konkurrenten in Ardey bald nach 1732 verdrängt haben.