Die Ardeyer Mühle 1840

Im Jahre des Herrn 1738 sandte der Preußische König den Königsberger Kriegs – und Domänenrat Staffelstein in die Mark, um das Mühlenwesen in neue Bahnen zu lenken. Ziel war es die Domänenmühlen weiter auszulasten und möglichst viele Mahlgenossen in den Mühlenbann zu ziehen. Für die Wassermühle in Langschede mit ihren drei Mahlgängen bedeutete das einen Anstieg der Genossen auf 3630 Bannpflichtige, wovon 112 aus Ardey kamen.

Der Hof Schulze Ardey fühlte sich zu dieser Zeit veranlasst eine eigene Mühle zu errichten. Die Getreidemühle mit einem Mahlgang wurde am Ostholzbach im Mühlenkamp erbaut und war wohl eine unterschlächtige Wassermühle mit vorgeschalteten Mühlenteich der nach der Geometrischen Karte von 1830 ca. 25 Ruthen lang und ca. 8 Ruthen breit war ( 1 Ruthe = 4,32 Meter). Bei einem Bodengefälle im Mühlenkamp von 2 % und einer mittleren Teichtiefe von 1,50 Meter, ergibt sich ein maximaler Wasservorrat von 5600 m/3.

An Fließgewässern wie dem Ostholzbach, staute man das Wasser auf, um die nötige Fallhöhe und den kontinuierlichen Wasserzulauf zu gewährleisten. Eine schlichte Bauform des Wehrs war das Schützenwehr. Eine oder mehrere Schützenklappen verwehrten dem Wasser den freien Abfluss im Strom und lenkte das Wasser so in den Mühlenkanal. Dabei wurden die Schützenklappen herabgelassen, zufiel Wasser überströmte die Klappen, ein Stau bildete sich. Durch Anlüften der Schützenklappe konnte man zudem die Stauhöhe beeinflussen.

Dem tatsächlichen Baudatum kann man sich nur annähern denn neben dem Mühlenbann spielte auch die Zugehörigkeit des Hofes zum Stift Fröndenberg eine große Rolle. Der Hof Schulze Ardey wurde um 1270 wie einige Schulze Höfe im Kirchspiel Dellwig von den Edelherren von Ardey an das Stift veräußert. Das Stift hatte zeitweise eine eigene Schwimmmühle an der Ruhr und damit auch ein Interesse an deren Auslastung. Erst mit der Säkularisation während des napoleonischen Zeitalters zwischen 1799 und 1821 und der Aufhebung des Stifts, wäre so ein Bau sinnvoll gewesen. Auch waren die Getreidepreise erst ab 1774 auf einem Niveau in dem ein eigener Mühlenbetrieb sich als wirtschaftlich erweisen sollte. Durch den Mühlenbann machte es nur für große Erzeuger Sinn eine eigene Mühle zu betreiben, für andere Erzeuger war es bei Strafe verboten eine Mühle zu beliefern die nicht der Domänenkammer unterstanden.

Auch wenn Schulze Ardey noch 1840 den Antrag auf einen zweiten Mahlgang, dem Graupengang stellte, konnte er den Niedergang nicht aufhalten.

Mit der Inbetriebnahme von zahlreichen Dampfmühlen ab 1860 wurde der Erhalt und der Betrieb von privaten Wassermühlen wie am Ostholzbach immer unwirtschaftlicher.

Heute ist der ehemalige Mühlenteich und der Standort der Mühle nicht mehr erkennbar. Der Anspruch auf ausreichender Ackerfläche und die Flurbereinigung ab 1953 verwischten endgültig alle Spuren.